Vielleicht haben Sie schon vom ETIAS – dem Europäischen Reiseinformations- und -genehmigungs-system gehört. Dabei handelt es sich um ein neues elektronisches Reisegenehmigungssystem der Europäischen Union für Staatsangehörige von Ländern, die für Kurzaufenthalte visumfrei nach Europa einreisen können.
Für Schweizerinnen und Schweizer gibt es dabei eine wichtige Besonderheit:
Wer Schweizer Doppelbürger:in ist, muss bei einer Reise in die Schweiz bzw. in die vom ETIAS betroffenen europäischen Länder den gültigen Schweizer Pass verwenden. Schweizer Doppelbürger sind als Schweizer Staatsangehörige von der ETIAS-Pflicht befreit – aber nur, wenn sie mit dem entsprechenden Schweizer Reisedokument reisen. Die EU weist ausdrücklich darauf hin, dass Doppelstaatsangehörige mit dem Pass des europäischen Staates reisen müssen, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen.
👉 Reisen Sie deshalb als Schweizer Doppelbürger:in nach Inkrafttreten von ETIAS immer mit Ihrem gültigen Schweizer Pass.
Familienangehörige ohne Schweizer Pass benötigen ein ETIAS-Dokument.
Und noch etwas ist wichtig:
Um Schwierigkeiten zu vermeiden, soll der Name auf dem Flugticket mit dem Namen im verwendeten Reisepass übereinstimmen. Dies kann vor allem von den Fluggesellschaften gefordert werden. Prüfen Sie deshalb bei der Buchung genau, wie Ihr Name im Schweizer Pass (resp. bei Familienangehörigen ohne Schweizer Pass in deren Pass) angegeben ist. Bei Familienangehörigen ohne Schweizer Pass soll der Name auf dem Flugticket sowie im ETIAS dem Namen im Pass entsprechen.
Hier besteht momentan noch kein Grund zur Panik: ETIAS ist derzeit noch nicht aktiv. Es können aktuell noch keine ETIAS-Anträge gestellt werden.
Nach dem aktuellen Zeitplan der EU soll ETIAS im letzten Quartal 2026 starten - der Start wurde jedoch schon mehrere Male verschoben. Ein genaues Datum wurde bisher noch nicht bekanntgegeben. Die EU will dieses Datum mehrere Monate vor der Einführung kommunizieren. Das bedeutet, dass Sie zurzeit noch keinen ETIAS-Antrag stellen müssen. Warten Sie auf die offizielle Mitteilung der EU und der Schweiz zum Startdatum und verwenden Sie für Informationen ausschliesslich die offiziellen Seiten der EU bzw. der Schweizer Behörden.
Offizielle ETIAS-Informationen der Europäischen Union – Doppelstaatsangehörigkeit
Tipp an Schweizer Doppelbürger:innen in Zentralamerika
Überprüfen Sie jetzt Ihren Schweizer Pass – und nicht erst kurz vor der nächsten Reise.
Wenn Ihr Schweizer Pass bald abläuft oder Sie überhaupt keinen gültigen Schweizer Pass besitzen, kümmern Sie sich frühzeitig um die Erneuerung bzw. Ausstellung.
Gerade für uns Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer kann eine Passerneuerung etwas mehr Planung erfordern, da die biometrischen Daten bei der zuständigen Schweizer Vertretung erfasst werden müssen.
Wer die Schweiz verlässt und ausserhalb der EU/EFTA lebt, verliert in der Regel den Zugang zur obligatorischen Krankenversicherung (OKP). Besonders für ältere Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer kann das zu einer grossen Herausforderung werden: Private Versicherungen sind oft sehr teuer, schliessen wichtige Leistungen aus oder lehnen eine Aufnahme ganz ab.
Mit dem neu eingereichten Postulat 26.3537 setzt sich Nationalrätin Elisabeth Schneider-Schneiter dafür ein, diese Versorgungslücke zu prüfen und eine faire Lösung für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer ausserhalb der EU/EFTA zu finden.
Eine freiwillige und solidarische Anschlusslösung könnte vielen Menschen mehr Sicherheit geben und gleichzeitig das Schweizer Gesundheits- und Sozialsystem entlasten.
An der Sitzung des Auslandschweizerrates vom 20, März 2026 informierte die Post, die Anbieterin des elektronischen Abstimmungssystems über den Stand des E-Votings. Vorgängig erarbeitete die Auslandschweizerorganisation einen Bericht zur History dieses Themas. Bereits 2004 fanden die ersten Versuchsbetriebe in 15 Kantonen statt und die Post rechnet damit, dass der ordentliche Betrieb erst 2033 aufgenommen werden kann mit Übergangsfrist bis 2037. Somit ist weiterhin Geduld gefragt! Den Bericht und die Präsentation sind hier zu finden:
Bericht E-Voting Auslandschweizerorganisation
Die Kantone Neuenburg und Luzern haben beim Bundesrat die Bewilligungen für das E-Voting beantragt und dieser wird voraussichtlich im September darüber entscheiden. Wenn einer der beiden Kantone dein Heimatkanton ist, wirst du bald elektronisch abstimmen können.
Für uns in Mittelamerika ist das ein wichtiger Fortschritt: Zwar werden die Zugangscodes weiterhin per Post verschickt, wodurch die oft langen Postlaufzeiten bestehen bleiben. Der entscheidende Vorteil ist jedoch, dass die ausgefüllten Stimmunterlagen nicht mehr per Post in die Schweiz zurückgesendet werden müssen. Dadurch gewinnen wir wertvolle Zeit und die Wahrscheinlichkeit steigt, dass unsere Stimme fristgerecht gezählt werden kann.
Mehr zum Thema findest du auf der Homepage der SwissCommunity und bei swissinfo zum Kanton Luzern.
Die Stiftung Auslandschweizerplatz gibt mit Freude bekannt, dass die Kunstresidenz der Fünften Schweiz für den Sommer 2026 an den Auslandschweizer Künstler Vincent Ineichen vergeben wurde. Der in Toulouse lebende Bildhauer und Medienkünstler wird im Jubiläumsjahr der Residenz sein skulpturales Konzept in Brunnen und an weiteren Schweizer Standorten realisieren. Mehr dazu unter folgendem Link SwissCommunity : Vincent Ineichen
Ende 2025 lebten 838'600 Schweizerinnen und Schweizer im Ausland, 1.4 % mehr als ein Jahr zuvor. Sie sind rund um den Globus verteilt. Wo gibt es aber am meisten? Diese und andere Fragen beantwortet der Bericht der Auslandschweizerorganisation (ASO) - SwissCommunity.
Bild: Bundesamt für Statistik
Wusstest du, dass es ein Gesetz für Auslandschweizer gibt? Und was darin geregelt ist? Dieses Gesetz gibt es erst seit 10 Jahren und somit ist es ein relativ neues Gesetz. Wirf doch einen Blick hinein und schau, welche Artikel dich in deiner momentanen Situation betreffen. Viel Spass!
swissinfo hat dazu einen Artikel verfasst. Du findest ihn hier:
Ende Monat wird über die Initiative der Bürgerpflicht abgestimmt. Mit grosser Wahrscheinlichkeit hätte eine Annahme keine Auswirkungen auf die Auslandschweizerinnen. Den swissinfo-Artikel und die Information des Bundes zur Initiative dazu findet ihr hier:
Die Kunstresidenz der fünften Schweiz ist ein kulturelles Austauschprojekt für Auslandschweizer Künstlerinnen und Künstler. Alle zwei Jahre wird eine junge Auslandschweizerin oder ein junger Auslandschweizer nach Brunnen eingeladen, um mindestens vier Wochen lang in einem Atelier oder einer Galerie vor Ort zu arbeiten. 2026 feiert die Kunstresidenz der fünften Schweiz das zehnjährige Jubiläum!
Weitere Informationen findest du hier:
soliswiss.ch/ausschreibung-kunstresidenz-der-fuenften-schweiz-jubilaeumsjahr-2026/
Quelle: soliswiss
Was das Entlastungspaket für swissinfo bedeutet und wie swissinfo jetzt unterstützt werden kann, findet ihr hier: Folgen für swissinfo
Das Entlastungspaket 2027 gefährdet auch die Schweizerschulen im Ausland akut. Die entsprechenden Informationen finden sich in der Stellungnahme von educationsuisse: Stellungnahme Entlastungspaket